Weiterentwicklung KBBE-Organisation
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Die Gemeinden in Oberösterreich sind verpflichtet, dem gesetzlichen Kinderbetreuungsauftrag lt. § 16 OÖ KBG nachzukommen. Dazu führen sie entweder selbst Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen, oder beauftragen auf Basis von Abgangsdeckungsverträgen private Träger, derartige Einrichtungen gesetzeskonform … Weiterlesen